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SSHARB ZÜCHTER

Die gelisteten Züchter haben sich mit den SSHARB Grundsätzen einverstanden erklärt und verpflichten sich, Ihre Hengste bis spätestens zum 6. Lebensjahr der Leistungsprüfung zu unterziehen und ihren Zuchtstock entsprechend den Grundsätzen auszuwählen.

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